Verleihfirma
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ver·leih·fir·ma, Plural: Ver·leih·fir·men
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈlaɪ̯ˌfɪʁma]
Bedeutungen:
[1] Wirtschaft: Unternehmen, das gegen Bezahlung etwas für eine bestimmte Zeit verleiht
Herkunft:
[1] Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Verbs verleihen und dem Substantiv Firma
Beispiele:
[1] „Laut der Verleihfirma Warner waren rund 38 Prozent des Publikums am entscheidenden Startwochenende in den USA asiatischer Abstammung, während dieser Anteil normalerweise bei nur zehn Prozent liegt.“
[1] „Nun fehlt noch eine Verleihfirma, damit der Streifen in ganz Deutschland in die Kinos kommt.“
[1] „Die Behörden erteilen einer weiteren Verleihfirma die Bewilligung.“



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