Verleumdung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ver·leum·dung, Plural: Ver·leum·dun·gen
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈlɔɪ̯mdʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Rufschädigung durch falsche Aussagen oder Behauptungen
[2] deutsches Strafrecht: Straftatbestand des § 187 StGB, der verwirklicht ist, wenn jemand wider besseres Wissen über einen anderen eine unwahre Tatsache, also Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder der Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind, behauptet, das heißt, als nach seiner eigenen Überzeugung wahr hinstellt, oder verbreitet, sie also als Gegenstand fremden Wissens weitergibt, die dazu geeignet ist, diesen verächtlich zu machen, ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder seinen Kredit zu gefährden
Herkunft:
Ableitung vom Stamm des Verbs verleumden mit dem Ableitungsmorphem -ung
Synonyme:
[1] üble Nachrede
Beispiele:
[1] Die Verleumdung hinterlässt auch bei Widerruf ein schlechtes Image.
[1] Der Arbeitskollege meiner Tante wurde wegen Verleumdung angeklagt, weil er in der Abteilung behauptet hatte, er hätte meine Tante beim Ladendiebstahl beobachtet.
Übersetzungen:


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