Substantiv, n: Worttrennung:
- Ver·mächt·nis, Plural: Ver·mächt·nis·se
Aussprache:
- IPA [ˌfɛɐ̯ˈmɛçtnɪs], [ˌfɐˈmɛçtnɪs]
- [1] Güter oder ideelle Werte, die jemand bei seinem Tod hinterlassen hat, bei ideellen Werten auch übertragen, wenn die Rede von Abstrakta, wie Personenvereinigungen, Gemeinschaften, Gemeinwesen, Körperschaften und Ähnlichem ist
- [2] ein testamentarisch bekundeter letzter Wille
- [3] deutsches Erbrecht: Zuwendung eines Vermögensvorteils durch letztwillige Verfügung an einen anderen, ohne diesen als Erben einzusetzen
- [1] Erbe; Erbschaft; Hinterlassenschaft
- [2] Testament
- [3] Legat
- [1, 2] Wir profitieren sehr vom Vermächtnis unserer Vorfahren.
- [1] „Berlins historisches Vermächtnis, Nachtleben, und vielfältige Architektur sind über die Grenzen hinaus bekannt.“
- [3] Das Vermächtnis ist in § 1939 BGB ↗ legaldefiniert.
- [3] Nach deutschem Recht ist das Vermächtnis als Damnationslegat ausgestaltet.
- [3] Im Zweifel ist gemäß § 2147 S. 2 BGB ↗ der Erbe mit Vermächtnissen beschwert.
- englisch: [1] bequest, legacy
- französisch: [1] héritage
- italienisch: [1] legato, lascito
- spanisch: [1] legado m
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