Verordnung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ver·ord·nung, Plural: Ver·ord·nun·gen
Aussprache:
IPA [ˌfɛɐ̯ˈʔɔʁdnʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Recht: gesetzesähnliche Vorschrift, die von einer Verwaltungsbehörde erlassen wird
[2] Medizin: ärztliche Anordnung oder Rezept
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs verordnen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
[2] Ordination, Verschreibung (eines Rezeptes)
Beispiele:
[1] Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts.
[1] „Die von Mainz sanktionierten Verordnungen sollten zwei jungen Eichsfelderinnen zum Verhängnis werden.“
[1] „Anhand von konkreten Beispielen zeigte Thieme, wie wichtig der mutige »Blick von außen« auf Gesetzestexte und Verordnungen ist und wie Verständlichkeit verbessert werden kann.“
[1] „Selbst die schärfsten Verordnungen scheren uns kaum noch, und das, obwohl es jede Menge davon gibt.“
[1] „Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.“
[2] Im Bewegungsbad können Sie Wassergymnastik- und Aquafitnesskurse auf privater Basis besuchen, falls Sie keine Verordnung von Ihrem Arzt bekommen haben.
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch