Versicherung an Eides statt
Siehe auch: Versicherung an Eides Statt
Redewendung: Worttrennung:
Ver·si·che·rung an Ei·des statt
Bedeutungen:
[1] Recht: „besondere Beteuerung, mit der eine Person bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht“
[2] Recht: „in bestimmten Fällen vor Gericht zugelassenes Mittel der Beweisführung“
Beispiele:
[1] „Die Versicherung an Eides statt wird von der Finanzbehörde zur Niederschrift aufgenommen.“
[2] „Sieht eine Rechtsvorschrift vor, dass für die Feststellung der erheblichen Tatsachen deren Glaubhaftmachung genügt, kann auch die Versicherung an Eides statt zugelassen werden.“

Versicherung an Eides Statt
Redewendung: Worttrennung:
Ver·si·che·rung an Ei·des Statt
Bedeutungen:
[1] Recht: „besondere Beteuerung, mit der eine Person bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht“
[2] Recht: „in bestimmten Fällen vor Gericht zugelassenes Mittel der Beweisführung“
Beispiele:
[1] „Wer einer Behörde gegenüber eine unrichtige oder unvollständige Versicherung an Eides Statt abgibt, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft.“
[2] „Im Strafverfahren verbietet es die Stellung, die der Beschuldigte einnimmt, diesen zur Versicherung an Eides Statt zuzulassen, und zwar auch dann, wenn nur Freibeweis über verfahrensrechtlich relevante Tatsachen zu erheben ist.“



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