Vertreterin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ver·tre·te·rin, Plural: Ver·tre·te·rin·nen
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈtʁeːtəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die für andere in bestimmten Angelegenheiten an deren Stelle handelt
[2] von [1] abgeleitet, auf den Verkauf beschränkt: Verkäuferin
[3] weibliche Person, die eine bestimmte (Denk-)Richtung repräsentiert
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Vertreter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] Recht: Anwältin (vor Gericht)
[2] Handel: Handelsvertreterin, Verkäuferin
[3, 4] Repräsentantin
Beispiele:
[1] „Hainisch gelang die Einbindung des Bunds in den International Council of Women (ICW); sie war als österreichische Vertreterin bei internationalen Frauenkonferenzen des ICW in Berlin und Toronto anwesend.“
[1] „Österreichs Vertreterin Zoë startet dabei mit Startnummer 24 und somit als Drittletzte in den Bewerb.“
[2] „Einmal im Jahr lädt der Versicherungskonzern unter dem Namen seines ehemaligen Chefs seine erfolgreichsten Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland ein.“
[3] „Hildegard Joos, * 7. Mai 1909 Wien, † 17. Jänner 2005 Wien, Künstlerin, Vertreterin des Konstruktivismus, betrieb ab 1959 mit ihrem Mann Harold Joos ein Atelier in Paris.“



Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.003
Deutsch Wörterbuch