Verwaltungsakt
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ver·wal·tungs·akt, Plural: Ver·wal·tungs·ak·te
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈvaltʊŋsˌʔakt]
Bedeutungen:
[1] von einer staatlichen Verwaltung vorgenommene Handlung
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Verwaltung und Akt sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakten, der zunächst bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, oder bei der nächsthöheren Behörde einzulegen ist, erst dann vor dem Verwaltungsgericht.“
Übersetzungen:


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