Verwertung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ver·wer·tung, Plural: Ver·wer·tun·gen
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈveːɐ̯tʊŋ], Österreich: [fɛɐ̯ˈvɛʁtʊŋ] ?
Bedeutungen:
[1] nutzbringende Verwendung, zum Beispiel eines Patents, einer Erfindung, einer Erfahrung oder von Kenntnissen, aber auch von Dingen wie zum Beispiel Biomasse, Müll oder Altpapier
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs verwerten mit dem Suffix (Derivatem) -ung
Beispiele:
[1] Die Urheber- und Leistungsschutzrechte schützen die Investitionen der Kreativen und der Kreativindustrie und sichern ihnen eine angemessene Beteiligung an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Fernseh- und Hörfunkprogramme durch Dritte.
[1] Die Verwertung des Pfandrechts erfolgt durch Pfandverkauf nach Pfandreife (§ 1228 BGB).
[1] Eine Verwertung der im Rahmen des Praktikums gemachten Beobachtungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
[1] Die Verwertung von Abfällen ist ökonomisch und ökologisch wichtig.
[1] Die Anforderungen an Sortierung, Verwertung und Entsorgung steigen ständig.
[1] Die Verwertung von Abfällen steht vor der Verbrennung und unwiederbringlichen Vernichtung.
Übersetzungen:


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