Volksbegehren
Substantiv, n:

Worttrennung:
Volks·be·geh·ren, Plural: Volks·be·geh·ren
Aussprache:
IPA [ˈfɔlksbəˌɡeːʁən]
Bedeutungen:
[1] in Deutschland und Österreich: Instrument der direkten Demokratie zur Einbringung eines Gesetzesvorschlags in das Parlament
Beispiele:
[1] Rechtsgültige Volksbegehren sind von der Volksvertretung binnen drei Monaten nach Unterbreitung zu behandeln und binnen weiterer drei Monate dem Volk zur Entscheidung vorzulegen.
[1] Deutschland würde reformfähiger, wenn Teile der Bevölkerung ihre Fragen durch Volksbegehren besser an die gesamte Gesellschaft herantragen könnten.



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