Volksentscheid
Substantiv, m:

Worttrennung:
Volks·ent·scheid, Plural: Volks·ent·schei·de
Aussprache:
IPA [ˈfɔlksʔɛntˌʃaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] Politik, Gesetzgebung: Entscheidung über einen Gesetzentwurf durch Abstimmung des Wahlvolks
Herkunft:
Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus dem Substantiv Volk, dem Fugenelement -s und dem Substantiv Entscheid
Synonyme:
[1] Plebiszit, Referendum; ''österreichisch, schweizerisch: Volksabstimmung
Gegenwörter:
[1] dem Inhalt nach: Bürgerbegehren, Volksbefragung, Volksbegehren, demoskopische Untersuchung
[1] der Form nach: Gemeinderatsbeschluss, Landtagsbeschluss, Parlamentsbeschluss, Notverordnung
Beispiele:
[1] Wir kennen den Volksentscheid als obligatorischen Volksentscheid in Fällen der Änderung der Ländergrenzen, als fakultativen bei verfassungsändernden Gesetzen.
[1] Niedersachsen: … Im Volksentscheid muss ein Viertel der Wahlberechtigten, bei Verfassungsänderungen die Hälfte zustimmen.
[1] Der stillgelegte Berliner Flughafen Tempelhof bleibt eine grüne Wiese. Bei einem Volksentscheid stimmte eine Mehrheit der Bürger deutlich gegen eine Bebauung der Ränder des Flughafenareals.
[1] Begriffe wie Volksabstimmung, Volksentscheid, Volksinitiative suggerieren, dass das ganze Volk direkt abstimmt.
[1] Aber führen Volksentscheide ganz unabhängig von der Beteiligungsrate nicht zu mehr Zufriedenheit mit der Demokratie?
Übersetzungen:


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