Volksversammlung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Volks·ver·samm·lung, Plural: Volks·ver·samm·lun·gen
Aussprache:
IPA [ˈfɔlksfɛɐ̯ˌzamlʊŋ]
Bedeutungen:
[1] meist politische Zusammenkunft einer großen Menschenmenge
[2] Gesamtheit der Teilnehmer von [1]
[3] oberste Vertretung des Volkes in bestimmten, zum Teil auch historischen Staaten
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Volk und Versammlung mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Gleichzeitig begannen die Jungtschechen, das Instrument der Volksversammlung zu perfektionieren.“
[3] „Entscheidungen fielen grundsätzlich im Senat. Aber zu ihrer Verwirklichung bedurfte es der Magistrate und bei Gesetzen auch der Volksversammlung.
[3] „Alle freien Männer - Bauern, Handwerker, Kaufleute - dürfen an den Volksversammlungen teilnehmen, den Thingen, auf denen etwa über Verbrecher geurteilt wird.“
Übersetzungen:


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