Vorbedingung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Vor·be·din·gung, Plural: Vor·be·din·gun·gen
Aussprache:
IPA [ˈfoːɐ̯bəˌdɪŋʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Bedingung, die erfüllt sein muss, bevor eine Handlung gesetzt wird oder ein Ereignis eintreten kann
[2] Informatik: Voraussetzung, die gegeben sein muss, damit die Ausführung einer Funktion ein definiertes Ergebnis erbringt
Herkunft:
Derivation (Ableitung) des Substantivs Bedingung mit dem Präfix vor-
Synonyme:
[1] Voraussetzung, Grundvoraussetzung, Präsumption / Präsumtion, Conditio sine qua non
Gegenwörter:
[1] Irrelevanz
[1, 2] Nachbedingung
Beispiele:
[1] Die Vereinigung müsse zunächst ihren Forderungskatalog fallen lassen und dann ohne Vorbedingungen in neue Verhandlungen gehen.
[1] Da die Türkei sich weigere, die Vereinbarungen ohne Vorbedingungen in angemessener Zeit zu ratifizieren, werde der Prozess im armenischen Parlament ausgesetzt, betonten jetzt Vertreter der Regierungskoalition.
[1] Höchstleistungen beim Datenlesen und der Computeranalyse sind die Vorbedingungen für Erfolge der Tumordetektive.
[2] Vorbedingungen sind in der objektorientierten Softwareentwicklung ein wesentlicher Bestandteil des „Design by Contract“.
[2] Die Vorbedingung des Use Case gibt an, welche Bedingungen das System vor Beginn eines Use-Case-Ablaufs garantiert.
[2] Generell zeigt eine Vorbedingung an, dass bereits ein anderer Use Case abgelaufen ist, der sie eingerichtet hat.
Übersetzungen:


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