Vorrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Vor·recht, Plural: Vor·rech·te
Aussprache:
IPA [ˈfoːɐ̯ˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] Recht, das andere (noch) nicht haben
Herkunft:
Determinativkompositum aus der Präposition vor und dem Substantiv Recht
Synonyme:
[1] Privileg
Beispiele:
[1] „Ein Verzicht eines Fußgängers, auf sein Vorrecht nach § 9 Abs 2 StVO ist nur anzunehmen, wenn er durch ein völlig unmißverständliches Verhalten des Fußgängers zum Ausdruck kommt, ganz sicher und unzweifelhaft ist, wie etwa, wenn der Fußgänger bei der Annäherung eines Fahrzeuges am Gehsteig stehen bleibt, ohne Unsicherheit zu zeigen, von der Fahrbahn wieder auf den Gehsteig zurücktritt oder ein klares Handzeichen, dem sein Verzicht entnommen werden kann, gibt.“
[1] „Über das Heilige Grab zu wachen ist das Vorrecht der Griechen.“
Übersetzungen:


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