Vorstrafenregister
Substantiv, n:

Worttrennung:
Vor·stra·fen·re·gis·ter, Plural: Vor·stra·fen·re·gis·ter
Aussprache:
IPA [ˈfoːɐ̯ʃtʁaːfn̩ʁeˌɡɪstɐ]
Bedeutungen:
[1] amtlich geführtes Verzeichnis der Strafen, die gegen eine Person gerichtlich verhängt wurden
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Vorstrafe und Register
Synonyme:
[1] Strafregister
Beispiele:
[1] „Ob es um digitalisierte private Krankengeschichten geht, um elektronisch gespeicherte Vorstrafenregister oder individuelle Vorlieben: Die Privatheit, zentrales Element der bürgerlichen Gesellschaft, droht unter den fremdartigen Eigengesetzlichkeiten des Internet verloren zu gehen.“



Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch