Vorstrafenregister
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Vor·stra·fen·re·gis·ter, Plural: Vor·stra·fen·re·gis·ter
Aussprache:
- IPA [ˈfoːɐ̯ʃtʁaːfn̩ʁeˌɡɪstɐ]
- [1] amtlich geführtes Verzeichnis der Strafen, die gegen eine Person gerichtlich verhängt wurden
- Determinativkompositum aus den Substantiven Vorstrafe und Register
- [1] Strafregister
- [1] „Ob es um digitalisierte private Krankengeschichten geht, um elektronisch gespeicherte Vorstrafenregister oder individuelle Vorlieben: Die Privatheit, zentrales Element der bürgerlichen Gesellschaft, droht unter den fremdartigen Eigengesetzlichkeiten des Internet verloren zu gehen.“
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