Vorurteil
Substantiv, n:

Worttrennung:
Vor·ur·teil, Plural: Vor·ur·tei·le
Aussprache:
IPA [ˈfoːɐ̯ʔʊʁˌtaɪ̯l]
Bedeutungen:
[1] Urteil über jemanden oder etwas, das nicht auf Erfahrungen oder Wissen über das Beurteilte beruht. Mithin ein Vorausurteil, das heißt ein Urteil vor oder ohne Kenntnis des einzelnen Beurteilten.
Herkunft:
Ableitung zu Urteil mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) vor-
Synonyme:
[1] Präjudiz, Voreingenommenheit
Beispiele:
[1] Es ist ein Vorurteil, dass alle Schotten geizig seien.
[1] „Vorurteile werden manchmal als Urteile und Wertungen definiert, die nicht auf eigener Erfahrung beruhen.“
[1] „An dieser Stelle muss Einspruch gegen ein beliebtes polnisches Vorurteil erhoben werden, nämlich dass Polen frech über rote Ampeln marschieren, während deutsche Fußgänger brav stehen bleiben.“
[1] „Bekanntlich steckt ja in jedem Vorurteil ein Körnchen Wahrheit.“
[1] „Dazwischen stößt man auf eine vortreffliche Auswahl an Klischees, Vorurteilen und frivolen Halluzinationen, wie sie nur der menschliche Geist zu ersinnen imstande ist, alles sorgfältig illustriert und kommentiert.“
[1] „Die Sprachwissenschaft sieht sich dem Vorurteil gegenüber, ihre Aussagen zum öffentlich gefühlten Sprachverfall seien nichts als Beschwichtigungen, die dazu dienten, im Sinne von politischer Überkorrektheit abweichendes Deutsch zur guten Sprache schönzureden.“
Übersetzungen:


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