Wärterin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Wär·te·rin, Plural: Wär·te·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈvɛʁtəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die etwas beaufsichtigt oder bewacht
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Wärter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] Aufpasserin, Aufseherin
Beispiele:
[1] Die Wärterinnen waren alle eingeschlafen.
[1] „Einmal will die Wärterin für ihre illegalen Kurierdienste 800, mal 600 Euro g ihres Geliebten Informationen aus dem justizinternen EDV-System gezogen haben.“
[1] „Die Affäre flog auf, weil andere Insassen die Wärterin anzeigten.“



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