Waffen-SS
Substantiv, f:

Worttrennung:
Waf·fen-SS, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈvafn̩ʔɛsˌʔɛs]
Bedeutungen:
[1] der militärisch bewaffnete Teil der nationalsozialistischen Parteitruppe SS
Herkunft:
[1] Das früheste bekannte Dokument, das den Begriff Waffen-SS verwendet, ist ein SS-Befehl vom 7. November 1939, in dem Angehörige der Allgemeinen SS darauf hingewiesen werden, dass sie Reserveführer in der Waffen-SS und der Polizei werden könnten. Dabei erscheint Waffen-SS als Sammelbezeichnung für die „bewaffneten Einheiten der SS und Polizei“.
Beispiele:
[1] „Die Waffen-SS hatte im Krieg den Ruf, besonders rücksichtslos gegenüber Gefangenen und der Zivilbevölkerung zu sein.“
[1] „Das gestand die junge Frau eines Tages der Mutter, dabei betonend, es sei die Waffen-SS gewesen.“
Übersetzungen:


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