Wahlberechtigter
Substantiv, adjektivische Deklination, m: Worttrennung:
Wahl·be·rech·tig·ter, Plural 1: Wahl·be·rech·tig·te, Plural 2: Wahl·be·rech·tig·ten
Aussprache:
IPA der [ˈvaːlbəˌʁɛçtɪçtə], ein [ˈvaːlbəˌʁɛçtɪçtɐ], Plural 1: [ˈvaːlbəˌʁɛçtɪçtə], Plural 2: die [ˈvaːlbəˌʁɛçtɪçtn̩]
Bedeutungen:
[1] Person, die das Wahlrecht hat, also an einer Wahl teilnehmen darf
Herkunft:
Ableitung des Substantivs vom Adjektiv wahlberechtigt durch Konversion
Beispiele:
[1] „Das geht aber nur, wenn 25 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben, damit die Minderheit zur Mehrheit wird.“
[1] „In derselben Umfrage wurde auch gefragt, ob sich die jeweiligen Wahlberechtigten selber als Stamm- oder Wechselwähler einstufen – 51 Prozent sehen sich als Stammwähler, der Rest bekennt sich als Wechselwähler (42 Prozent) oder war noch nicht so oft wählen.“
[1] „Menschen mit lateinamerikanischen Wurzeln stellen in Amerika mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten. In vielen Bundesstaaten gelten ihre Stimmen als wahlentscheidend.“



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