Wahlkreis
Substantiv, m:

Worttrennung:
Wahl·kreis, Plural: Wahl·krei·se
Aussprache:
IPA [ˈvaːlˌkʁaɪ̯s]
Bedeutungen:
[1] geographische Gliederungsebene, die der Organisation einer Wahl dient und in der Regel einer Teilmenge der Wahlberechtigten jeweils einen Teil des zu besetzenden Gremiums zuweist
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Wahl und Kreis
Beispiele:
[1] „Ansonsten müsste das Gericht nicht nur die Regelung zur Stimmenverteilung im Bundesrat, sondern auch die höhere Vertretungsrelation von ländlichen Wahlkreisen bei Bundes- und Landtagswahlen kippen.“
[1] „Mit dem möglichst flächendeckenden Affichieren eines Kanzler(-kandidaten) quer durch Österreich hat man die Chance, die Wahl zu gewinnen. Mit dem Hinweis, dass Herr Huber im Wahlkreis xy an aussichtsreicher Stelle kandidiert, eher nicht.“
[1] „Der Supreme Court der USA verlangt für die Wahl zum Repräsentantenhaus die strikte Gleichheit der Wahlkreise innerhalb eines Bundesstaates in bezug auf die Zahl der Wahlberechtigten mit der Konsequenz, daß jede Abweichung, sei sie auch noch so gering, durch konkrete Gründe gerechtfertigt werden muß.“
[1] „Für die niedersächsische Landtagswahl 1955 wurde von Oertzen von der SPD für den Wahlkreis Göttingen-Stadt aufgestellt, den er überraschend gewann.“
Übersetzungen:


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