Wahlrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Wahl·recht, Plural: Wahl·rech·te
Aussprache:
IPA [ˈvaːlˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] Recht einer Person, wählen zu gehen und gewählt zu werden
[2] Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die den Wahlablauf betreffen
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Wahl und Recht
Beispiele:
[1] „In Brandenburg dürfen Jugendliche künftig schon mit 16 Jahren zur Wahl gehen. Einer Änderung des entsprechenden Gesetzes stimmten heute die Abgeordneten im Landtag mehrheitlich zu. […] Erstmals in einem Flächenland haben damit junge Leute ab 16 Wahlrecht auf Landesebene.“
[1] „Ein Wahlrecht beispielsweise besaßen nur Landbesitzer.“
[1] „1936 wird den Schwarzen in der Kapprovinz das Wahlrecht entzogen.“
[1] „Das allgemeine Wahlrecht kam erst 1907.“
[2] „Nach Lockerung des Wahlrechts 1897 wurde er von den Massen geradezu gekrönt.“
Übersetzungen:


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