Wahlrecht
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Substantiv, n: Worttrennung:
- Wahl·recht, Plural: Wahl·rech·te
Aussprache:
- IPA [ˈvaːlˌʁɛçt]
- [1] Recht einer Person, wählen zu gehen und gewählt zu werden
- [2] Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die den Wahlablauf betreffen
- Determinativkompositum aus den Substantiven Wahl und Recht
- [1] „In Brandenburg dürfen Jugendliche künftig schon mit 16 Jahren zur Wahl gehen. Einer Änderung des entsprechenden Gesetzes stimmten heute die Abgeordneten im Landtag mehrheitlich zu. […] Erstmals in einem Flächenland haben damit junge Leute ab 16 Wahlrecht auf Landesebene.“
- [1] „Ein Wahlrecht beispielsweise besaßen nur Landbesitzer.“
- [1] „1936 wird den Schwarzen in der Kapprovinz das Wahlrecht entzogen.“
- [1] „Das allgemeine Wahlrecht kam erst 1907.“
- [2] „Nach Lockerung des Wahlrechts 1897 wurde er von den Massen geradezu gekrönt.“
- englisch: [1] suffrage
- französisch: [1] droit de vote m
- portugiesisch: [1] direito de sufrágio m
- spanisch: [1] derecho de voto m, derecho a sufragio m, sufragio activo m, derecho de sufragio m
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002