Weichbild
Substantiv, n:

Worttrennung:
Weich·bild, Plural: Weich·bil·der
Aussprache:
IPA [ˈvaɪ̯çˌbɪlt]
Bedeutungen:
[1] innerhalb der Ortsgrenzen liegendes Gebiet, wobei der Ort eine eigene Gerichtsbarkeit hat
Herkunft:
mittelhochdeutsch wīchbilde „Ortsrecht“, belegt seit dem 12. Jahrhundert. In dem Wort stecken althochdeutsch wīh „Flecken, Ort“ und althochdeutsch bilidi „Vorbild, Muster“
Synonyme:
Stadtgebiet
Beispiele:
[1] Der Kaiser schenkte dem Ort das Magdeburger Weichbild.
[1] Der Neroberg liegt innerhalb des Weichbildes der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden.
[1] Der Angeklagte untersteht der Gerichtsbarkeit des Nachbarortes, weil die Tat außerhalb unseres Weichbildes geschah.
[1] Vom Hochzeitsturm in Darmstadt aus hat man einen herrlichen Blick auf das Weichbild der Stadt Frankfurt.
[1] „Sie kannten das Weichbild von der südlichen Seite, die unsymmetrische Front von roten Bauernhäusern, von Dächern und Schornsteinen, darunter der hohe der Molkerei und der niedrige der Bäckerei.“
Übersetzungen:


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