Weichbild
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Weich·bild, Plural: Weich·bil·der
Aussprache:
- IPA [ˈvaɪ̯çˌbɪlt]
- [1] innerhalb der Ortsgrenzen liegendes Gebiet, wobei der Ort eine eigene Gerichtsbarkeit hat
- mittelhochdeutsch wīchbilde „Ortsrecht“, belegt seit dem 12. Jahrhundert. In dem Wort stecken althochdeutsch wīh „Flecken, Ort“ und althochdeutsch bilidi „Vorbild, Muster“
- [1] Der Kaiser schenkte dem Ort das Magdeburger Weichbild.
- [1] Der Neroberg liegt innerhalb des Weichbildes der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden.
- [1] Der Angeklagte untersteht der Gerichtsbarkeit des Nachbarortes, weil die Tat außerhalb unseres Weichbildes geschah.
- [1] Vom Hochzeitsturm in Darmstadt aus hat man einen herrlichen Blick auf das Weichbild der Stadt Frankfurt.
- [1] „Sie kannten das Weichbild von der südlichen Seite, die unsymmetrische Front von roten Bauernhäusern, von Dächern und Schornsteinen, darunter der hohe der Molkerei und der niedrige der Bäckerei.“
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