Werfall
Substantiv, m:

Worttrennung:
Wer·fall, Plural: selten: Wer·fäl·le
Aussprache:
IPA [ˈveːɐ̯fal]
Bedeutungen:
[1] Grammatik: der Fall, in dem das Subjekt oder Prädikatsnomen eines Satzes steht (siehe auch Nominativ)
Herkunft:
zusammengesetzt aus wer und Fall, da in diesem Fall Fragen danach mit „wer … ?“ beginnen
Synonyme:
[1] siehe Nominativ
Gegenwörter:
[1] Ablativ, Akkusativ, Dativ, Genitiv, Instrumental, Lokativ, Nehmfall, Ortsfall, Ruffall, Vokativ, Wemfall, Wenfall, Wesfall, Womitfall
Beispiele:
[1] Der Werfall ist der 1. Kasus der deutschen vier Fälle, er beschreibt das Subjekt.
[1] Dem handelnden Subjekt, das mit dem Werfall erfragt wird, ist in einem vollwertigen Satz (semantisch) ein finites (konjugiertes) Verb zugeordnet.
[1] Der Satz "Mein Vater ist Elektriker" enthält zweimal den Werfall: Zuerst für das Subjekt, dann für das Prädikatsnomen.
[1] Das Metzler Lexikon Sprache führt zum Nominativ aus: „…in Schulbüchern auch: Werfall.
Übersetzungen:


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