Widerspruchsfreiheit
Substantiv, f:

Worttrennung:
Wi·der·spruchs·frei·heit, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈviːdɐʃpʁʊxsˌfʁaɪ̯haɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] die Eigenschaft einer Argumentation oder einer Vorschrift, frei von Widersprüchen zu sein
[2] Logik: die Widerspruchsfreiheit einer Menge von Aussagen ist gegeben, wenn aus ihr kein Widerspruch abgeleitet werden kann
[3] Informatik: Eigenschaft einer Datenbank keine widersprüchlichen Daten zu enthalten
Herkunft:
[1] Ableitung des Substantivs vom Adjektiv widerspruchsfrei mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -heit
Synonyme:
[2] Konsistenz
[3] Integrität, Konsistenz
Gegenwörter:
[1] Widersprüchlichkeit
[2] Widersprüchlichkeit, Inkonsistenz
[3] Inkonsistenz
Beispiele:
[1] Die Gesetze haben keine Widerspruchsfreiheit: Diese Eiche muss aus Sicherheitsgründen gefällt werden, sie steht jedoch unter Naturschutz und muss daher stehen bleiben.
[2] Die Widerspruchsfreiheit der Logik kann nicht bewiesen werden.
[3] Um die Widerspruchsfreiheit der Datenbank zu gewährleisten, werden die Integritätsbestimmungen vor jeder Änderung überprüft.
Übersetzungen:


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