Substantiv, f: Worttrennung:
- Wid·mung, Plural: Wid·mun·gen
Aussprache:
- IPA [ˈvɪtmʊŋ]
- [1] Worte (oft in einem Buch), die ganz persönlich für jemanden bestimmt sind
- [2] am Beginn gedruckte Zueignung des Werkes eines Autors
- [3] Rechtswesen: Erklärung einer staatlichen Stelle, dass etwas einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll
- spätmittelhochdeutsch widemunge für „Ausstattung, Schenkung“; mit der Bedeutung „Schenkung“ seit dem 14. Jahrhundert, mit der Bedeutung „Widmungstext“ seit dem 18. Jahrhundert belegt; Substantivierung des Verbs „widmen“
- [1–3] Zuwendung
- [1] Die Widmung gilt ihrer Freundin.
- [1] „Ich las die Widmung oft und oft wieder, zergrübelte mit den Kopf, was ich wohl gemeint haben könnte, aber es fiel mir nach zweiundvierzig Jahren nicht mehr ein.“
- [1] „Die Widmung des Buches wurde bei der Drucklegung formuliert, also in nachnazistischer Zeit.“
- [2] Als Widmung stand zu lesen: Meinem lieben Vater in Dankbarkeit.
- [3] Mit Widmung bezeichnet man den juristischen Geburtsakt der öffentlichen Straße. Dadurch erhält eine Straße den Charakter eines öffentlichen Weges.
- englisch: [1, 2] dedication, devotement
- französisch: [1, 2] dédicace f
- italienisch: [1, 2] dedica f
- portugiesisch: [1] dedicatória f
- russisch: [1, 2] посвящение n
- spanisch: [1] dedicatorio m
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