Widmung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Wid·mung, Plural: Wid·mun·gen
Aussprache:
IPA [ˈvɪtmʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Worte (oft in einem Buch), die ganz persönlich für jemanden bestimmt sind
[2] am Beginn gedruckte Zueignung des Werkes eines Autors
[3] Rechtswesen: Erklärung einer staatlichen Stelle, dass etwas einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll
Herkunft:
spätmittelhochdeutsch widemunge für „Ausstattung, Schenkung“; mit der Bedeutung „Schenkung“ seit dem 14. Jahrhundert, mit der Bedeutung „Widmungstext“ seit dem 18. Jahrhundert belegt; Substantivierung des Verbs „widmen
Synonyme:
[1–3] Zuwendung
Beispiele:
[1] Die Widmung gilt ihrer Freundin.
[1] „Ich las die Widmung oft und oft wieder, zergrübelte mit den Kopf, was ich wohl gemeint haben könnte, aber es fiel mir nach zweiundvierzig Jahren nicht mehr ein.“
[1] „Die Widmung des Buches wurde bei der Drucklegung formuliert, also in nachnazistischer Zeit.“
[2] Als Widmung stand zu lesen: Meinem lieben Vater in Dankbarkeit.
[3] Mit Widmung bezeichnet man den juristischen Geburtsakt der öffentlichen Straße. Dadurch erhält eine Straße den Charakter eines öffentlichen Weges.
Übersetzungen:


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