Willenserklärung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Wil·lens·er·klä·rung, Plural: Wil·lens·er·klä·run·gen
Aussprache:
IPA [ˈvɪlənsʔɛɐ̯ˌklɛːʁʊŋ]
Bedeutungen:
[1] gemeinsprachlich: Äußerung eines Willens
[2] juristisch: Äußerung des Willens in Hinsicht auf ein Rechtsgeschäft (im Allgemeinen verbunden mit Rechtsfolgen), das heißt die Person beabsichtigt mit der Äußerung des Willens rechtlich etwas zu erreichen beziehungweise zu bezwecken oder zu bewirken
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Willen und Erklärung sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] Willensäußerung, Willenskundgebung
Beispiele:
[2] Sie gab eine Willenserklärung ab.
[2] Der Notar sagte zum Kaufinteressenten: „Wir brauchen dafür eine schriftliche Willenserklärung des Veräußerers.“
Übersetzungen:


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