Wohnrecht
Substantiv, m:

Worttrennung:
Wohn·recht, Plural: Wohn·rech·te
Aussprache:
IPA [ˈvoːnˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] vor dem Gesetz einklagbares Recht, die Befugnis, an einem bestimmten Ort wohnen zu dürfen
Beispiele:
[1] Die Eltern hatten sich bei der Überschreibung der Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen.



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