Wohnungsinhaber
Substantiv, m:

Worttrennung:
Woh·nungs·in·ha·ber, Plural: Woh·nungs·in·ha·ber
Aussprache:
IPA [ˈvoːnʊŋsˌʔɪnhaːbɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, welche die Verfügungsgewalt über eine Wohnung hat
Beispiele:
[1] „Das Wohnungsblatt ist vom Eigentümer des Gebäudes oder von seinem Bevollmächtigten auszufüllen, wenn die begründete Vermutung besteht, dass ein Wohnungsinhaber nicht vorhanden oder nicht erreichbar ist.“



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