Zahlmeister
Substantiv, m:

Worttrennung:
Zahl·meis·ter, Plural: Zahl·meis·ter
Aussprache:
IPA [ˈt͡saːlˌmaɪ̯stɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, die für die Verwaltung der Gelder einer Organisation verantwortlich ist und zweckgebundene Auszahlungen vornimmt
[2] Person/Organisation, die ohne Einflussmöglichkeit als Geldgeber beansprucht wird
[3] Seefahrt: Zuständiger für Hafengebühren, Heuer, Proviant
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs zahlen und Meister
Synonyme:
[3] Proviantmeister
Beispiele:
[1] „Der Zahlmeister hatte uns zwei Züge aufgegeben; der eine fuhr mitten in der Nacht, der andere erst am nächsten Vormittag.“
[1] „Ein Zahlmeister von der Hauptwechselstube war gekommen und hatte mit ihm abgerechnet, und am frühen Morgen, um drei Uhr, stand Schlump auf, um sich in Marsch zu setzen.“
[1] „Wir Feldwebel haben vor drei Tagen einen Boten zum Zahlmeister hinuntergeschickt, er ist noch nicht wieder da.“
[2] Manche Väter glauben, sie seinen nur noch die Zahlmeister ihrer Kinder.
Übersetzungen:


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