Zeppelinluftschiff
Substantiv, n:

Worttrennung:
Zep·pe·lin·luft·schiff, Plural: Zep·pe·lin·luft·schif·fe
Aussprache:
IPA [ˈt͡sɛpəliːnˌlʊftʃɪf]
Bedeutungen:
[1] lenkbares Luftfahrzeug, das aus einem länglichen, dickbauchigen, mit einem Leichtgas gefüllten Körper besteht, an dessen Unterseite eine oder mehrere Gondeln zur Aufnahme von Fracht oder Passagieren angebracht sind
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Zeppelin und Luftschiff
Synonyme:
[1] Zeppelin
[1] veraltet; Flugschiff
Beispiele:
[1] „Das Zeppelinluftschiff »Hansa« überfliegt am 14.10.1912 Duderstadt und macht hier eine Schleifenfahrt in 270 m Höhe.“



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