Zeuge
Substantiv, m:

Worttrennung:
Zeu·ge, Plural: Zeu·gen
Aussprache:
IPA [ˈt͡sɔɪ̯ɡə]
Bedeutungen:
[1] eine Person, die etwas Bestimmtes gesehen oder auf andere Art wahrgenommen hat und dies auch bestätigen kann/könnte
Herkunft:
mittelhochdeutsch ziuc, ziug, giziucZeugnis“, später auch „Zeuge“, schon althochdeutsch liegt das Verb giziugōn, ziugōn „erklären“ vor. Das mittelhochdeutsche Wort ist seit dem 14. Jahrhundert belegt.
Gegenwörter:
[1] Opfer, Täter
Beispiele:
[1] Vor gut hundert Zeugen zauberte er ein Kaninchen aus dem Hut.
[1] Haben Sie Zeugen, die diese Aussage bestätigen können?
[1] Der Richter glaubt dem Zeugen.
[1] „Da es keinen Zeugen gab, wurden die Worte des Kapitäns Wahrheit.“
[1] „Roux unterstellt, dass die Zeugen der Anklage ihre Aussagen nicht unabhängig voneinander und unbeeinflusst von der Staatsanwaltschaft machten.“
[1] „Die Anhörung der Zeugen nahm kein Ende.“
[1] „Teilweise konnten Zeugen befragt oder ihre Protokolle genutzt werden.“
Übersetzungen: Substantiv, m, f, Nachname: Worttrennung:
Zeu·ge, Plural: Zeu·ges
Aussprache:
IPA [ˈt͡sɔɪ̯ɡə]
Bedeutungen:
[1] Familienname
Beispiele:
[1] Herr Zeuge ist gerade in einer Mitarbeiterkonferenz.
[1] Frau Zeuge assistiert gerade im OP.
[1] Die Zeuges haben drei Kinder.
Deklinierte Form: Worttrennung:
Zeu·ge
Aussprache:
IPA [ˈt͡sɔɪ̯ɡə]
Grammatische Merkmale:
  • Variante für den Dativ Singular des Substantivs Zeug
  • Nominativ Plural des Substantivs Zeug
  • Genitiv Plural des Substantivs Zeug
  • Akkusativ Plural des Substantivs Zeug



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