Zeugin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Zeu·gin, Plural: Zeu·gin·nen
Aussprache:
IPA [ˈt͡sɔɪ̯ɡɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die etwas bestimmtes gesehen oder auf andere Art wahrgenommen hat und dies auch bestätigen kann/könnte
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Zeuge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Die Zeuginnen beobachteten die Schlägerei auf der Damentoilette.
[1] „Der Vorsitzende sieht die Zeugin durchdringend an.“
[1] „Sie konnte nicht als Zeugin vor Gericht aussagen, keine Verträge abschließen oder ihren Besitz vererben.“
[1] „Niemand rief sie als Zeugin auf.“
[1] Die Zeugin setzte sich, ihre Handtasche stellte sie auf den Boden. Sie müsse sich nicht äußern, weil sie die Ehefrau des Angeklagten sei, sagte der Richter, aber wenn sie es doch tue, müsse es die Wahrheit sein.
[1] Der Jugendliche habe das Mädchen, das in Begleitung war, in der Kosmetikabteilung attackiert, sagte eine Zeugin.
[1] Gleich mehrere Künstlerinnen haben in einem offenen Brief schwere Vorwürfe gegen den Dirigenten und Leiter der Tiroler Festspiele Erl, Gustav Kuhn, erhoben. Als "Betroffene", "Zeuginnen" oder "Mitwissende" bezeichnen sich die Verfasserinnen dabei und sprechen von "anhaltendem Machtmissbrauch" und "sexuellen Übergriffen von Seiten des künstlerischen Leiters".
[1] Die Bundeskanzlerin [Angela Merkel] ist die voraussichtlich letzte Zeugin in dem Gremium [dem Abgas-Untersuchungsausschuss], das sich seit einem guten halben Jahr mit dem VW-Abgas-Skandal, seiner Vorgeschichte und seinen Folgen beschäftigt.
Übersetzungen:


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