Zinshaus
Substantiv, n:

Worttrennung:
Zins·haus, Plural: Zins·häu·ser
Aussprache:
IPA [ˈt͡sɪnsˌhaʊ̯s]
Bedeutungen:
[1] besonders in Süddeutschland und Österreich: Mietshaus
Herkunft:
Determinativkompositum der Substantive Zins und Haus
Beispiele:
[1] „Zu diesem Zeitpunkt sei auch die Absicht, das gegenständliche Zinshaus zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu nutzen, aufgegeben worden.“
[1] „Die Beklagte verkaufte der Klägerin ein Zinshaus.“
[1] „[Der] Abt [des Stiftes Seitenstetten] wollte die Ruprechtskirche niedereißen und durch ein Zinshaus ersetzen lassen.“
Übersetzungen:


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