Zurückweisung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Zu·rück·wei·sung, Plural: Zu·rück·wei·sun·gen
Aussprache:
IPA [t͡suˈʁʏkˌvaɪ̯zʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Handlung, etwas, das jemand von einem möchte, abzulehnen
[2] Handlung, eine Behauptung als falsch/unwahr zu erklären
Herkunft:
Ableitung (Derivation) des Substantivs zum Stamm des Verbs zurückweisen mit dem Suffix -ung als Derivatem (Ableitungsmorphem)
Beispiele:
[1] „Trotz dieser Zurückweisung wollte Janosch weiterhin Maler werden.“
[1] „Er bewies dem Kaiser, dass eine solche Zurückweisung nicht durchzuhalten war.“
[2] „So ist etwa in den neueren Ausgaben seines verbreitetsten Werkes „Aufstand der Massen“ (1930) ein „Prolog für Franzosen“ und ein auf der Höhe des Bürgerkrieges geschriebener Epilog für Engländer“ enthalten, der eine Rechtfertigung Spaniens, des ganzen Spanien, gegenüber den leichtfertigen Urteilen unwissender Ausländer und den Greuelgeschichten verbitterter Emigranten darstellt und nebenbei eine leidenschaftliche Zurückweisung der Behauptung, daß er, Ortega, zu irgendeiner Zeit, in Spanien oder im Exil, an seinem Volke irregeworden sei.“



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