zurechtweisen
Siehe auch: Zurechtweisen
Verb:

Worttrennung:
zu·recht·wei·sen, Präteritum: wies zu·recht, Partizip II: zu·recht·ge·wie·sen
Aussprache:
IPA [t͡suˈʁɛçtˌvaɪ̯zn̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv: jemandem heftige Vorwürfe machen
[2] veraltet, transitiv: jemandem den richtigen Weg zeigen
Beispiele:
[1] Er wies seine Kinder zurecht, da sie zu laut waren.
[1] Sie wurde von ihrer Chefin zurechtgewiesen.
Übersetzungen:
Zurechtweisen
Substantiv, n:

Worttrennung:
Zu·recht·wei·sen, kein Plural
Aussprache:
IPA [t͡suˈʁɛçtˌvaɪ̯zn̩]
Bedeutungen:
[1] die Handlung, jemanden für eine von ihm begangene Tätigkeit, seine Verhaltensweise ausdrücklich zu belehren, zu bestrafen
Herkunft:
Konversion aus dem Verb zurechtweisen
Beispiele:
[1] „Wer das Glotzen aus dem Fenster, Beobachten von Nachbarn und das Zurechtweisen von Personen, die bei Rot über die Straße gehen, … für ein deutsches Phänomen hält, liegt falsch.“
[1] „Es gilt …, sorgfältig darauf zu achten, dass erstens das Warnen ohne Schroffheit, zweitens das Zurechtweisen ohne Beleidigungen geschieht; […]“
[1] „[…] das Zurechtweisen der Irrenden durch sanftmüthigen Geist sen das gesegnete Vorrecht, das der Apostel dem geistlichen Amte zugesichert.“
[1] „Hüte dich gar sehr, das Zurechtweisen Anderer nicht zu einer Gewohnheit bey dir zu machen !“
[1] „Klarwerden müßte jedoch jedem Polizisten, daß er nicht durch das bloße Tragen seiner Berufskleidung und -Pistole automatisch in die Rolle des Übermenschen hineinwächst, der das Privileg des ‚Zurechtweisens‘ besitzt.“



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