Zusammenlegung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Zu·sam·men·le·gung, Plural: Zu·sam·men·le·gun·gen
Aussprache:
IPA [t͡suˈzamənˌleːɡʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Sammlung, Unterbringung/Behandlung/Bearbeitung an einem gemeinsamen Ort (statt an getrennten Orten)
[2] Österreich: Flurbereinigung
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs zusammenlegen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Gegenwörter:
[1] Dezentralisierung, Separierung, Trennung
Beispiele:
[1] Die Kläger wendeten sich gegen die Zusammenlegung dreier Grundschulen.
[1] „Im Sommer 1977 lebten im siebten Stock von Stammheim kurzzeitig acht RAF-Häftlinge zusammen. Weiter gedieh der Versuch der „Zusammenlegung“ und „Gruppenerweiterung“ nicht.“
[1] „Beim Zusammenlegen von Anlagen werden zur Berechnung der möglichen Einsparungen die Anlagenkosten der Standorte der jeweiligen Zusammenlegung betrachtet.“
[2] „Diese Zusammenlegung, die auf genossenschaftlicher Grundlage erfolgte, erstreckte sich allerdings über einen größeren Zeitraum. Auch wurde nicht die gesamt Flur in die Zusammenlegung einbezogen.“



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