Zuschlag
Substantiv, m:

Worttrennung:
Zu·schlag, Plural: Zu·schlä·ge
Aussprache:
IPA [ˈt͡suːˌʃlaːk]
Bedeutungen:
[1] Finanzen: (erhöhtes) Entgelt, das man für Sonderleistungen oder in bestimmten Situationen bezahlen muss oder bekommt
[2] Handel: Auftragserteilung, Geschäftsabschluss, Versteigerungsentscheidung (traditionell bzw. meist durch einen Schlag besiegelt)
[3] Bauwesen: Zusätze bei Mischungen wie Legierungen
Synonyme:
[1] Preiserhöhung, Zulage
[3] Zuschlagstoff
Beispiele:
[1] Der Zuschlag durch erhöhte Transportkosten wird laufend angepasst.
[1] Der Zuschlag für die Schnellzugverbindung kann auch beim Schaffner gelöst werden.
[1] Der inoffizielle und illegale Zuschlag für Touristen beträgt mindestens 20 %.
[1] Die Zuschläge zum Arbeitslohn für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bewegen sich zwischen 25 und 190 % und sind zusätzlich sozialversicherungsfrei und steuerfrei.
[2] Bei der Versteigerung erhielt ein telefonisches Angebot den Zuschlag.
[2] Nachdem Istanbul den Zuschlag erhalten hatte, hat Serhan Ada bei der Gestaltung des Kulturhauptstadt-Programmes mitgearbeitet.
[3] Durch Zuschlag von Mangan soll Stahl widerstandsfähiger gemacht werden.
Übersetzungen:


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