Zweitschrift
Substantiv, f:

Worttrennung:
Zweit·schrift, Plural: Zweit·schrif·ten
Aussprache:
IPA [ˈt͡svaɪ̯tˌʃʁɪft]
Bedeutungen:
[1] eine zweite Ausfertigung, eines Vertrages oder sonstigen Dokumentes
[2] zweite, an einer Schule unterrichtete Schrift
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Adjektivs zweite und dem Substantiv Schrift
Synonyme:
[1] Zweitausfertigung
Beispiele:
[1] Die Zweitschrift des Vertrages hältst du bitte in deinen Händen.
[2] „In den Schönschreibstunden wurde zunächst die Tintenschrift eingeübt, was beim damals üblichen Gebrauch von Stahlfedern zum »Einstippen« nicht ohne Tintenkleckse abging, und ab dem 3. Schuljahr die Lateinschrift als Zweitschrift und für spätere Fremdsprachen erlernt.“
[2] „Zwar wurde mit Erlass des Bundesministeriums für Unterricht vom 22. Mai 1951 die Kurrentschrift als Zweitschrift in Form des Schönschreibens wieder eingeführt, jedoch wurde dies nur mehr selten praktiziert.“
[2] „Die Offenbacher Schrift wurde von Martin Hermersdorf, einem Schüler Kochs, leicht überarbeitet und von 1950 bis 1955 unter dem Namen Koch-Hermersdorf-Schrift als Zweitschrift an bayrischen Schulen verwendet.“



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