Zweitwohnung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Zweit·woh·nung, Plural: Zweit·woh·nun·gen
Aussprache:
IPA [ˈt͡svaɪ̯tˌvoːnʊŋ]
Bedeutungen:
[1] eine zweite Wohnung an einem anderen Ort als dem Erstwohnsitz, die heute oft aus beruflichen gehalten werden muss
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Adjektivs zweite und dem Substantiv Wohnung
Synonyme:
[1] Nebenwohnung
Beispiele:
[1] Eine Zweitwohnung ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich absetzbar.
[1] „In der DDR leistete sich, wer es konnte, eine Zweitwohnung auf dem Lande.“
Übersetzungen:


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