aberkennen
Verb:

Worttrennung:
ab·er·ken·nen, Präteritum: er·kann·te ab, Partizip II: ab·er·kannt
Aussprache:
IPA [ˈapʔɛɐ̯ˌkɛnən]
Bedeutungen:
[1] jemandem eine Fähigkeit zu etwas, (durch gerichtliches Urteil) ein Recht auf etwas, eine Auszeichnung, einen Titel oder Ähnliches absprechen
Herkunft:
Ableitung zum Verb erkennen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) ab-
Synonyme:
[1] (Rechtssprache:) abjudizieren; absprechen, abstreiten; (schweizerische Rechtssprache:) einstellen; entziehen, sperren, verweigern, vorenthalten, wegnehmen
Gegenwörter:
[1] zuerkennen
Beispiele:
[1] Ihm wurden durch das Urteil alle bürgerlichen Rechte aberkannt.
Übersetzungen:


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