aberkennen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb: Worttrennung:
- ab·er·ken·nen, Präteritum: er·kann·te ab, Partizip II: ab·er·kannt
Aussprache:
- IPA [ˈapʔɛɐ̯ˌkɛnən]
- [1] jemandem eine Fähigkeit zu etwas, (durch gerichtliches Urteil) ein Recht auf etwas, eine Auszeichnung, einen Titel oder Ähnliches absprechen
- Ableitung zum Verb erkennen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) ab-
- [1] (Rechtssprache:) abjudizieren; absprechen, abstreiten; (schweizerische Rechtssprache:) einstellen; entziehen, sperren, verweigern, vorenthalten, wegnehmen
- [1] zuerkennen
- [1] Ihm wurden durch das Urteil alle bürgerlichen Rechte aberkannt.
- englisch: [1] deprive
- französisch: [1] refuser, priver
- italienisch: [1] privare, negare un diritto
- spanisch: [1] privar, desposeer
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