abjudizieren
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb: Worttrennung:
- ab·ju·di·zie·ren, Präteritum: ab·ju·di·zier·te, Partizip II: ab·ju·di·ziert
Aussprache:
- IPA [apjudiˈt͡siːʁən]
- [1] transitiv, veraltet, Rechtssprache: jemandem etwas (gerichtlich) aberkennen, absprechen
- Entlehnung vom lateinischen Verb abiudicare ‚aberkennen‘
- [1] aberkennen, absprechen
- [1] adjudizieren, zuerkennen, zusprechen
- [1] Das Eigentum an dem Grundstück wurde ihm abjudiziert.
- englisch: [1] abjudge, abjudicate
- russisch: [1] лишать
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