abjudizieren
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ab·ju·di·zie·ren, Präteritum: ab·ju·di·zier·te, Partizip II: ab·ju·di·ziert
Aussprache:
IPA [apjudiˈt͡siːʁən]
Bedeutungen:
[1] transitiv, veraltet, Rechtssprache: jemandem etwas (gerichtlich) aberkennen, absprechen
Herkunft:
Entlehnung vom lateinischen Verb abiudicareaberkennen
Synonyme:
[1] aberkennen, absprechen
Gegenwörter:
[1] adjudizieren, zuerkennen, zusprechen
Beispiele:
[1] Das Eigentum an dem Grundstück wurde ihm abjudiziert.
Übersetzungen:


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