abmahnen
Verb:

Worttrennung:
ab·mah·nen, Präteritum: mahn·te ab, Partizip II: ab·ge·mahnt
Aussprache:
IPA [ˈapˌmaːnən]
Bedeutungen:
[1] gehoben: jemanden vor etwas warnen und versuchen, ihn davon abzubringen
[2] Recht: jemanden formal auffordern, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen
Synonyme:
[1] abraten
Beispiele:
[1] Hätte mich damals bloß jemand von der Dummheit abgemahnt!
[2] „Auch ein Arbeitnehmer, der sich sicher ist, dass sein Arbeitgeber die vertraglichen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt und deshalb eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses beabsichtigt, sollte diesen zunächst abmahnen, um mögliche negative Folgen in Bezug auf Arbeitslosengeld oder andere staatliche Unterstützungszahlungen zu vermeiden.“
Übersetzungen:


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