absprechen
Verb:

Worttrennung:
ab·spre·chen, Präteritum: sprach ab, Partizip II: ab·ge·spro·chen
Aussprache:
IPA [ˈapˌʃpʁɛçn̩]
Bedeutungen:
  • transitiv:
[1] etwas auf Grundlage eines Urteils (zum Beispiel eines Gerichtsurteils) aberkennen
[2] angeben, dass (nach der eigenen Ansicht) ein anderer eine bestimmte Eigenschaft, Fähigkeit oder etwas Ähnliches nicht hat
[3] etwas vereinbaren, verabreden, festlegen
  • intransitiv:
[4] veraltet: urteilen
[5] selten: sich ablehnend äußern
  • reflexiv:
[6] mit (einem) anderen zusammen nach einem Gespräch eine Entscheidung über etwas treffen, nach der alle handeln
Herkunft:
Das Verb geht auf das mittelhochdeutsche abesprechen (ein Urteil sprechen; leugnen, widerrufen) zurück.
Synonyme:
[3] festlegen, verabreden, vereinbaren
[5] herziehen, lästern
Gegenwörter:
[1, 2] zusprechen
Beispiele:
[1] Robert wurden die bürgerlichen Ehrenrechte abgesprochen.
[2] Mir wird hier jegliche Fachkompetenz abgesprochen.
[2] Du sprichst mir doch sowieso ab, ein guter Vater zu sein.
[3] Wir haben bis ins letzte Detail abgesprochen, wann du Klara besuchen darfst.
[3] Du sprichst nie mit mir ab, wann du nach Hause kommst.
[3] „Er weiß aus eigener Anschauung, wie Produzenten zum Nachteil der Konsumenten Preise absprechen.
[4] „Die Gesandten sind der Ansicht, daß unter solchen Umständen der Abzug nicht gefordert werden könne. Da aber laut Abschied von 1654 dem Hofe Thal das Abzugsrecht zuständig sei, so habe der Landvogt in dieser Sache abzusprechen.“ (1867)
[5] Er sprach über das Leben am Hofe ab.
[6] In Zukunft müssen wir uns besser absprechen, damit so etwas nicht noch einmal passiert.
[6] Wenn man sich nicht abspricht, muss man damit rechnen, dass nichts klappt.
Übersetzungen:


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