abstrakt
Adjektiv:

PositivKomparativSuperlativ
abstraktabstrakterabstraktesten

Worttrennung:
ab·s·t·rakt, Komparativ: ab·s·t·rak·ter, Superlativ: am ab·s·t·rak·tes·ten
Aussprache:
IPA [apˈstʁakt]
Bedeutungen:
[1] vom Besonderen oder Gegenständlichen losgelöst; verallgemeinert
[2] Rechtssprache, besonders in Bezug auf Rechtsgeschäfte: seinen Rechtsgrund nicht in sich tragend (mit der Folge, dass die Wirksamkeit durch einen fehlenden Rechtsgrund nicht beeinflusst wird)
[3] Kunst: nicht-objektiv, nicht figurativ, nicht gegenständlich, keine erkennbaren Objekte oder Szenen darstellend
Herkunft:
Entlehnung vom spätlateinischen abstractus für „abgezogen“ (wie „abziehen“, „entfernen“ oder „trennen“)
Gegenwörter:
[1] besonders, konkret, gegenständlich
[2] kausal
Beispiele:
[1] Es gibt abstrakte und konkrete Begriffe.
[1] Das ist zu abstrakt gedacht! Da hast du doch alle Gefühle außer Acht gelassen, in der Ehe der beiden herrschen nur noch Neid und Eifersucht!
[1] Diese Formulierung ist zu abstrakt! Das kann sich keiner bildhaft vorstellen.
[2] Schuldrechtliche Rechtsgeschäfte sind nur selten abstrakt ausgestaltet.
[2] Die Übereignung ist ein abstraktes Rechtsgeschäft.
[3] Als der erste abstrakte Expressionist gilt JMW Turner.
Übersetzungen:

[1] vom Besonderen oder Gegenständlichen losgelöst; verallgemeinert




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