allgemeinverbindlich
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- all·ge·mein·ver·bind·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [alɡəˈmaɪ̯nfɛɐ̯ˌbɪntlɪç]
- [1] für alle (Bürger/Betroffenen) geltend
- Kompositum, zusammengesetzt aus allgemein und verbindlich
- [1] wahlfrei
- [1] „Zweck (Funktion) von Politik ist es, Recht (allgemeinverbindliche Entscheidungen) herzustellen.“
- [1] Der Bundesminister für Arbeit oder die oberste Arbeitsbehörde eines Landes können einen Branchen-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären.
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