angreifbar
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- an·greif·bar, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [ˈanˌɡʁaɪ̯fbaːɐ̯]
- [1] in der Situation befindlich, in der eine Person oder eine Sache verbal-argumentatorisch oder physisch angegriffen werden kann
- [1] unangreifbar
- [1] „Die eigentlich schon für 2014 verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Kinderfreibetrags hat die Koalition ausgeklammert. Die Bundesregierung macht sich damit aus Sicht von Steuer- und Rechtsexperten rechtlich angreifbar.“
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