arbiträr
Adjektiv:

Worttrennung:
ar·bi·t·rär, Komparativ: ar·bi·trä·rer, Superlativ: am ar·bi·trärs·ten
Aussprache:
IPA [aʁbiˈtʁɛːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] willkürlich, beliebig, dem Ermessen überlassen
[2] Linguistik: als durch Konvention einer Sprachgemeinschaft willkürlich festgelegtes sprachliches Zeichen oder Wort, das keinen zwangsläufigen, naturgegebenen Zusammenhang zwischen Artikulation und Inhalt erkennen lässt
[3] Mathematik: durch einen Buchstaben symbolisierte beliebige konstante Größe
Herkunft:
aus französisch arbitraire, von lateinisch arbitrarius „willkürlich, nach Belieben“
Synonyme:
[1] willkürlich, beliebig, eigenmächtig, nach Ermessen
Gegenwörter:
[1] regelrecht, regulär, zwangsläufig
[2] konventional, motiviert
Beispiele:
[1] Musiknoten von links nach rechts zu lesen, war eine arbiträre Festlegung.
[2] Am Rande vermerkt: Auch diese ökonomisch „motivierten“ Veränderungen des „Lautbildes“ wie auch des Schriftbildes sind alles andere als arbiträr!
[2] „Oftmals werden sie als Argument gegen die Bestimmung sprachlicher Zeichen als arbiträr angeführt.“
[2] „Die Beziehung zwischen den inhaltlichen (Bedeutungs-)Einheiten und den formalsprachlichen Einheiten ist dabei arbiträr.
[2] „Die Entstehung distinktiver Merkmale von Phonemen verläuft unter sprachvergleichendem Aspekt innerhalb bestimmter, wohl durch die Biologie des Menschen gesetzter Grenzen wieder arbiträr.“
[3] In algebraischen Gleichungen bezeichnen Buchstaben arbiträre Größen.
Übersetzungen:


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