arglistige Täuschung
Substantiv, f, Wortverbindung, adjektivische Deklination: Worttrennung:
arg·lis·ti·ge Täu·schung, Plural: arg·lis·ti·ge Täu·schun·gen
Bedeutungen:
[1] Recht: Eine arglistige Täuschung ist gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird, die er nicht so abgegeben hätte, wenn er die Täuschung durchschaut hätte.
Herkunft:
von arglistig und Täuschung
Beispiele:
[1] In Deutschland werden die Rechtsfolgen einer arglistigen Täuschung in §123 BGB geregelt.
Übersetzungen:
  • englisch: [1] fraudulent misrepresentation, BE: wilful deceit, wilful deception, AE: willful deceit, willful deception
  • russisch: [1] умышленный обман



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