außergerichtlich
Adjektiv:

Worttrennung:
au·ßer·ge·richt·lich, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯sɐɡəˌʁɪçtlɪç]
Bedeutungen:
[1] ohne Beteiligung eines Gerichts
Gegenwörter:
[1] gerichtlich
Beispiele:
[1] „Die vier weiteren Angeklagten hätten sich zuvor bereits außergerichtlich mit der Frau geeinigt.“
Übersetzungen:


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