ausbürgern
Verb:

Worttrennung:
aus·bür·gern, Präteritum: bür·ger·te aus, Partizip II: aus·ge·bür·gert
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯sˌbʏʁɡɐn]
Bedeutungen:
[1] transitiv: jemandem die Staatsbürgerschaft entziehen oder daraus entlassen
Herkunft:
Ableitung zum Substantiv Bürger mit dem Derivatem aus- und Konversion mit nötiger Flexionsendung -n
Synonyme:
[1] denaturalisieren, entnationalisieren, expatriieren
Gegenwörter:
[1] einbürgern
Beispiele:
[1] „Sie hätten ihn eines schönen Tages, ohne irgendeinen Grund anzugeben, ausgebürgert, ihm seinen Paß weggenommen; keine Zeitung oder Zeitschrift in Deutschland wage, eine Zeile von ihm abzudrucken, er werde systematisch ausgehungert und seiner Lebensmöglichkeiten beraubt.“
[1] „EU-Angehörige, Schweizer und in vielen Fällen Spätaussiedler dürfen ihren Pass behalten und trotzdem Deutsche werden. Alle anderen müssen sich erst mal ausbürgern lassen.“
Übersetzungen:


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