ausbedingen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- aus·be·din·gen, Präteritum: be·dang aus, be·ding·te aus, Partizip II: aus·be·dun·gen, aus·be·dingt
Aussprache:
- IPA [ˈaʊ̯sbəˌdɪŋən]
- [1] reflexiv: als Voraussetzung (Bedingung) für seine Zustimmung fordern
- [1] ausschließen, verzichten
- [1] „Bei Zuwendungen für Forschungs- und sonstige wissenschaftliche Arbeiten ist grundsätzlich auszubedingen, daß die Ergebnisse der Arbeiten für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden, z. B. durch Veröffentlichung.“
- [1] „Die Yankee-Soldaten verließen Kuba erst 1902, nachdem sie sich das Recht ausbedungen hatten, eine Marinebasis – für einen jährlichen Pachtzins von 2ooo oder 3ooo Dollar! – in der Guantanamo-Bucht einzubehalten.“
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