ausbedingen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
aus·be·din·gen, Präteritum: be·dang aus, be·ding·te aus, Partizip II: aus·be·dun·gen, aus·be·dingt
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯sbəˌdɪŋən]
Bedeutungen:
[1] reflexiv: als Voraussetzung (Bedingung) für seine Zustimmung fordern
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb bedingen mit dem Derivatem aus-
Gegenwörter:
[1] ausschließen, verzichten
Beispiele:
[1] „Bei Zuwendungen für Forschungs- und sonstige wissenschaftliche Arbeiten ist grundsätzlich auszubedingen, daß die Ergebnisse der Arbeiten für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden, z. B. durch Veröffentlichung.“
[1] „Die Yankee-Soldaten verließen Kuba erst 1902, nachdem sie sich das Recht ausbedungen hatten, eine Marinebasis – für einen jährlichen Pachtzins von 2ooo oder 3ooo Dollar! – in der Guantanamo-Bucht einzubehalten.“



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